Allgemeines
Allgemeines
1. Graecumsobligatorium an der Philosophischen Fakultät
2. Die Graecumskurse der Philosophischen Fakultät
3. Die Schlussprüfung
1. Graecumsobligatorium an der Philosophischen Fakultät
Beim Studium der unten aufgeführten Fächer verlangen folgende Fächer der Philosophischen Fakultät in den Studienordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge (bzw. gemäss Prüfungsordnung über das Lizenziat vom 26. Februar 2001 [§ 4; 6 A 2/3; B 2/3] und gemäss Promotionsordnung vom 22. Mai 1973 [§ 4]) die Ergänzungsprüfung in Griechisch:
Hauptfächer (120, 90 bzw. 75 CP) :
- Griechische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Lateinische Sprach- und Literaturwissenschaft
- Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft
- Klassische Archäologie
-
Kulturwissenschaft der Antike I + II
Nebenfächer (60, 30 bzw. 30, 15 CP):
-
Griechische Sprach- und/ oder Literaturwissenschaft (Grosses und Kleines Nebenfach)
-
Lateinische Sprach- und Literaturwissenschaft (aber nur, wenn auf das Grosse und Kleine Nebenfach verteilt)
-
Vergleichende Indogermanische Sprachwissenschaft (Grosses und Kleines Nebenfach)
Die Graecumskurse der Universität Zürich werden bepunktet (insgesamt 12 Kreditpunkte; je vier Kreditpunkte pro Semester). In einigen Fächern ist das Graecum in den Studiengang integriert, in anderen können die durch das Graecum erworbenen Kreditpunkte (oder ein Teil davon) über das Studium generale angerechnet werden.
Alle Studierenden, die ein Maturitätszeugnis mit obligatorischem Griechisch (als Grundlagen- oder Schwerpunktfach) vorlegen können, erfüllen die Vorbedingung der Philosophischen Fakultät.
Ebenso wird der Ausweis über den erfolgreichen Besuch von fakultativem Griechischunterricht an Mittelschulen unter bestimmten Bedingungen als ausreichend anerkannt (Auskunft erteilt der Beauftragte der Philosophischen Fakultät, Prof. Dr. Ch. Riedweg)
Studierende, die keine Griechischkenntnisse nachweisen können, müssen eine Ergänzungsprüfung in Griechisch ablegen. Diese wird von verschiedenen Fächern auch anstelle des Latinums anerkannt: Es ist also möglich, das Latinum durch das Graecum zu ersetzen (in diesem Fall werden die Kreditpunkte analog zum Latinum ausgewiesen, aber nicht für das Studium, auch nicht für das Studium generale, angerechnet).
(Vgl. die Hinweise über die Lateinprüfungen der Philosophischen Fakultät.)
Hinweis: Wer bereits über eine Griechisch-Matur verfügt, kann keine ECTS-Punkte erwerben. Um Griechisch-Kenntnisse aufzufrischen, ist eine Teilnahme an den Graecums-Kursen jederzeit möglich.
2. Die Kurse
Die Philosophische Fakultät bietet zur Ausbildung in Griechisch einen dreisemestrigen Elementarkurs an (pro Semester je vierstündig; Beginn jeweils im Herbstsemester):
- Das 1. Semester hat die Einführung ins Griechische (Erwerb der sprachlichen Grundkenntnisse in Formenlehre, Syntax und Vokabular) anhand eines Lehrbuches zum Thema.
- Das 2. Semester schliesst die Einführung ab und führt zur Lektüre und Interpretation griechischer Originaltexte (besonders Platon und Odyssee, aber auch Tragödie etc.).
- Das 3. Semester vertieft und ergänzt die erworbenen Kenntnisse.
Das 1. und 2. Semester wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen (schriftliche Übersetzung eines kurzen Textes verbunden mit sprachlichen und/oder metrischen Fragen). Mit bestandenem Leistungsnachweis können je 4 Kreditpunkte erworben werden.
3. Die Schlussprüfung
Die Prüfung findet in der Regel am Ende des 3. Kursteils statt (Januar).
Die Anmeldungen zur Prüfung sind direkt an das Sprachenzentrum, Rämistrasse 71, 8006 Zürich, zu richten. Anmeldeformulare sind erhältlich unter: http://www.graecum.uzh.ch/anmeldung.html.
Die Schlussprüfung (die eigentliche Ergänzungsprüfung in Griechisch) besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten). Geprüft wird die Fähigkeit, einen griechischen Text ins Deutsche zu übersetzen, in der mündlichen Prüfung verbunden mit grammatischen und inhaltlichen Erläuterungen und mit dem Lesen der Verse.
Prüfungsautoren:
Prosa: Platon oder Herodot
Dichtung: Homer oder Euripides.
Schriftlich wird stets in Prosa geprüft (in der Regel Platon). Mündlich kann in Dichtung und Prosa geprüft werden.
Beide Prüfungen werden gewöhnlich vom Leiter/ von der Leiterin des 3. Kursteils gestellt, unter Beizug des Dozenten für Gräzistik als Experten. LeiterIn und Experte setzen gemeinsam die Noten fest. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Durchschnitt aus beiden Prüfungen mindestens 4,00 ergibt.
Für die bestandene Schlussprüfung können 4 Kreditpunkte gutgeschrieben werden.
Zürich, im Juli 2010 (ersetzt Merkblatt vom August 2002).
